Bekomme ich einen Teil der Kosten bei Wahltherapeut*innen zurück?

Wenn Sie eine Bewilligung durch Ihre Krankenkasse eingeholt haben, erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Holen Sie einen Verordnungsschein für Ergotherapie von Ihrem*Ihrer Ärzt*in
  • Holen Sie nach der ersten Therapieeinheit mit dem Behandlungsplan Ihrer*Ihres Ergotherapeut*in die Bewilligung für die weitere Therapie ein
  • Lassen Sie sich ergotherapeutisch behandeln, rechnen Sie die Therapiestunden mit Ihrem*Ihrer Ergotherapeut*in ab
  • Nach der abgeschlossenen Behandlung reichen Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Kostenrefundierung ein
  • Sie erhalten einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück (die Höhe hängt von der jeweiligen Kasse ab)