Bekomme ich einen Teil der Kosten bei Wahltherapeut*innen zurück?
Wenn Sie eine Bewilligung durch Ihre Krankenkasse eingeholt haben, erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Holen Sie einen Verordnungsschein für Ergotherapie von Ihrem*Ihrer Ärzt*in
- Holen Sie nach der ersten Therapieeinheit mit dem Behandlungsplan Ihrer*Ihres Ergotherapeut*in die Bewilligung für die weitere Therapie ein
- Lassen Sie sich ergotherapeutisch behandeln, rechnen Sie die Therapiestunden mit Ihrem*Ihrer Ergotherapeut*in ab
- Nach der abgeschlossenen Behandlung reichen Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Kostenrefundierung ein
- Sie erhalten einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück (die Höhe hängt von der jeweiligen Kasse ab)