
Die zuständigen Registrierungsbehörden sind:
Gesundheit Österreich GmbH für (überwiegend) freiberufliche Tätigkeit, keine AK-Mitgliedschaft.
Arbeiterkammer für (überwiegend) angestellte Tätigkeit, Karenz, geringfügige Beschäftigung, arbeitssuchend, freie*r Dienstnehmer*in.
Weitere, allgemeine Informationen zum Gesundheitsberuferegister finden Sie hier.
Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung/Nostrifikation des Ausbildungsabschlusses vorgeschrieben, bevor eine Registrierung erfolgen kann:
- Die Anträge werden im Rahmen eines Verfahrens im Hinblick auf Anpassung der Ausbildungsinhalte und erforderliche Kompetenzen, inkl. wissenschaftlicher Kompetenzen, laut der für die Ausbildung in Österreich geltenden FH-MTD-Ausbildungsverordnung, geprüft und evaluiert.
- Anschließend wird dem*der Antragsteller*in per Bescheid die ggf. erforderlichen Kompensations- bzw. Anpassungsmaßnahmen mitgeteilt, die es für eine abschließende positive Bearbeitung bedarf.
- Nähere Informationen bzgl. Anerkennung und Nostrifikation Ihrer Qualifikation finden Sie hier auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und in diesem Dokument.
Ansprechpartner*in für Anpassungslehrgänge und Kompensationsmaßnahmen sind die Fachhochschulstudiengänge für Ergotherapie. Die Fachhochschule Wien informiert hier über die Seminarreihe für Anerkennungs-Bewerber*innen.