
Die zuständigen Registrierungsbehörden sind:
Gesundheit Österreich GmbH für (überwiegend) freiberufliche Tätigkeit, keine AK-Mitgliedschaft.
Arbeiterkammer für (überwiegend) angestellte Tätigkeit, Karenz, geringfügige Beschäftigung, arbeitssuchend, freie*r Dienstnehmer*in.
Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung/Nostrifikation des Ausbildungsabschlusses vorgeschrieben, bevor eine Registrierung erfolgen kann. Nähere Informationen finden Sie hier.
Nach der Anerkennung/Nostrifikation wird der Antrag auf Registrierung online oder persönlich gestellt. Die zuständige Registrierungsbehörde ist die Gesundheit Österreich GmbH
Weitere, allgemeine Informationen zum Gesundheitsberuferegister finden Sie hier.