Die BVAEB ist bewilligungsfrei

(12.12.2022) Die Bewilligungspflicht bei der BVAEB für ergotherapeutische Leistungen bleibt weiterhin ausgesetzt, jedoch hat sich die Grundlage dafür geändert.

Aufgrund der Corona-Pandemie war die Bewilligungspflicht für Ergotherapie bislang ausgesetzt. Nun gab es eine Änderung der Krankenordnung der BVAEB und daher ist ab nun keine Bewilligung mehr einzuholen. Dies gilt universell, hat keinen Zusammenhang zu vorhergehenden Pandemieregelungen, gilt im Kassen- und Wahlbereich und ist unbefristet gültig. Das Vorhandensein einer ärztlichen Verordnung wird damit nicht angetastet, diese ist nach wie vor gesetzlich und vertraglich verpflichtend.
Die BVAEB ersucht Ergotherapeut*innen und Patient*innen, von Einreichungen Abstand zu nehmen. Ergotherapie Austria weist in diesem Zusammenhang auf den Behandlungsplan hin. Dieser sollte bei der ersten Therapieeinheit ausgefüllt werden und ist der BVAEB auf Verlangen vorzuweisen. Der Behandlungsplan ist das erste Dokument, das bei Fragen seitens der Kasse vorgezeigt werden kann und in dem die Begründung für die Notwendigkeit der Ergotherapie auf einen Blick ersichtlich ist.