COVID-19: Relevante Gesetze, Verordnungen und Erlässe für den ergotherapeutischen Alltag
- Es gilt die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung.
- Die Maskenpflicht ist in vulnerablen Settings (Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime, Gesundheitsdienstleistungen) aufrecht. Die Ergotherapie ist eine Gesundheitsdienstleistung und somit sind Ergotherapeut*innen und deren Patient*innen/Klient*innen weiterhin gesetzlich verpflichtet, eine Maske zu tragen.