FAQ

Das wichtigste Ziel der Ergotherapie ist die Verbesserung der Handlungsfähigkeit: Es werden alltägliche Handlungen eingesetzt, um zu erfassen, welche Fähigkeiten oder Fertigkeiten eines Menschen intakt und welche eingeschränkt sind. Handlungen und Tätigkeiten werden analysiert und gezielt so eingesetzt, dass die Handlungsfähigkeit des*der Klient*in/Patient*in im Hinblick auf seine*ihre Zielsetzungen gefördert wird. Ergotherapeut*innen nutzen alltägliche Handlungen als Mittel zur ergotherapeutischen Diagnostik und Intervention, Handlungen sind gleichzeitig Ziel und Mittel der Therapie.

Aktuell können Fort- und Weiterbildungen ohne Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Nachweis) stattfinden bzw. sind keine Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Wir bitten Sie jedoch, allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Bitte geben Sie bereits im Anmeldeformular für die Fortbildung die Rechnungsadresse des*der Dienstgeber*in im genauen Wortlaut an. Übernimmt der*die Dienstgeber*in nur einen Teil der Fortbildungskosten, geben Sie bitte im Feld "Mitteilungen" oder in einem extra E-Mail an m.neussneratergotherapie.at an, wie die Aufteilung der Kosten erfolgen soll.

Bei Buchung einer Fortbildung bis 8 Wochen vor Anmeldeschluss erhalten Sie sowohl als Mitglied als auch als Nichtmitglied einen günstigen Frühbucherpreis! Das frühe Buchen einer Fortbildung bringt nicht nur Ihnen Vorteile, sondern erleichtert uns und den Referent*innen die Planung erheblich. Nutzen Sie den Frühbucherbonus – Sie sichern sich damit frühzeitig einen Platz bei der gewünschten Fortbildung und sparen auch noch Geld!

*Ausgenommen vom Frühbucherbonus sind vorgegebene Preise, die nicht unserer Kalkulation unterliegen! 

 

Dieser Tarif gilt bei ausgewählten Fortbildungen ausschließlich für Studierende des Bachelorstudiengangs Ergotherapie und wird auf Anfrage gewährt.

Mit der Forschungsstrategie (Health Care 2020: Forschungsstrategie für ausgewählte Gesundheitsberufe) soll die Etablierung von Forschung durch die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege, Hebammen und gehobenen medizinisch-technischen Dienste an hochschulischen Einrichtungen sowie die Vernetzung von Wissenschaft und Praxis inhaltlich unterstützt werden.

Das Positionspapier „Ergotherapie im Kontext der Wissenschaften“ beschreibt die Charakteristika und Themen der sich entwickelnden Ergotherapie- und Betätigungswissenchaft / Handlungswissenschaft in Österreich. Es legt den spezifischen Beitrag dieser Wissenschaft für die ergotherapeutische Praxis, zum interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs, zum Verständnis von Gesundheit, Krankheit und Behinderung und der Gestaltung der Gesundheitsversorgung sowie zur Gestaltung einer inklusiven und partizipativen Gesellschaft wie des Bildungs- und Sozialssystems dar.

Eine Anmeldung ist bis zur Anmeldefrist im Hinblick auf die Kursorganisation wichtig. Jedoch ist nach der Frist eine Anmeldung bzw. ein Wartelistenplatz möglich.

Das Fort- und Weiterbildungsreferat von Ergotherapie Austria ist nach dem Ö-Cert zertifiziert. Damit haben Sie - je nach konkreter Regelung Ihres Bundeslandes - die Möglichkeit, eine Bildungsförderung für unsere Fortbildungen zu beantragen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bereich "Bildungsförderung"

Bei kurzfristiger Erkrankung nehmen Sie bitte umgehend telefonisch mit Marianne Neussner +43(0)664 8851 4846 Kontakt auf.
Informationen zur Stornoversicherung finden Sie hier

 

Innerhalb der ersten 14 Tage nach Bestätigung des Fortbildungsplatzes können Sie Ihre Anmeldung widerrufen. Nähere Informationen finden Sie in unseren AGBs, Punkt 7.

Die Stornierung einer gebuchten Fortbildung muss schriftlich erfolgen. Entsprechend unserer AGB wird für jede Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,- eingehoben. Bei Stornierung des Kursplatzes 2 Wochen vor Kursbeginn werden 100 % der Kurskosten in Rechnung gestellt, 3 Wochen vor Kursbeginn 70 %, 4 Wochen vor Kursbeginn 50 % und 6 Wochen für Kursbeginn 30%.

Bei der Nennung einer Ersatzperson entfallen die Stornogebühren; die Bearbeitungsgebühr ist zu bezahlen. Die Nennung einer Ersatzperson muss von Seiten der Teilnehmer*innen vor Kursbeginn mit der Fortbildungskoordinatorin vereinbart werden.

Bitte überprüfen Sie auch, ob Ihr Fall vielleicht durch die Stornoversicherung abgedeckt ist.

Die Neuausstellung von Bestätigungen über den Besuch einer Fortbildung (Duplikate) ist gegen einen Unkostenbeitrag von 20,- Euro möglich. Richten Sie Ihre Anfrage bitte an Marianne Neussner: m.neussneratergotherapie.at

Zahlungsbestätigungen werden nur auf Wunsch ausgestellt. Sollten Sie eine Zahlungsbestätigung benötigen, richten Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an Marianne Neussner: m.neussneratergotherapie.at

Die Rechnung für Ihre Fortbildung wird ca. 4 Wochen vor Fortbildungsbeginn per E-Mail verschickt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung die Zahlungsreferenz genau angeben.

Sobald ein Platz frei wird und Sie an der Reihe sind, werden Sie per E-Mail kontaktiert – durch kurzfristige Ausfälle kann dies bis unmittelbar vor Fortbildungsbeginn erfolgen.

Eine Bestätigung ihrer Anmeldung wird unmittelbar nach Ihrer Anmeldung automatisch generiert und per E-Mail zugeschickt. Dieser Bestätigung können Sie entnehmen, ob grundsätzlich noch ein Kursplatz frei war oder ob sie sich nur noch auf der Warteliste anmelden konnten. Die Zusage für einen Fixplatz erhalten sie innerhalb von 2 Wochen. Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Marianne Neussner: m.neussneratergotherapie.at.

Wenn Sie auf der Warteliste angemeldet sind, erhalten Sie nur dann eine weitere Nachricht, wenn ein Kursplatz frei wird. 

 

Ergotherapie Austria hat ein Glossar mit den wichtigsten Begrifflichkeiten und Abkürzungen zu Evidence Based Practice zusammengestellt. Sie können dieses unterhalb downlaoden.

Die Broschüre “Value of Occupational Therapy – about evidence-based occupational therapy” besticht durch den handlungspraktischen Aufbau und bietet auf 42 Seiten kompakte Information zu evidenz-basiertem Arbeiten. Sie enthält einen konkreten Arbeitsplan für 9 meetings (à 2 Stunden) in denen eine Gruppe von ErgotherapeutInnen schrittweise gemeinsam das evidenzbasierte Arbeiten kennenlernt, diskutiert und auch praktisch erprobt. In 4 Kapiteln sind die Themen für die Meetings und deren konkrete Durchführung beschrieben. Leitfragen und konkrete Aufgabenstellungen bieten eine hilfreiche Struktur. Die Broschüre wurde ursprünglich vom schwedischen Ergotherapie-Verband in der Landessprache herausgegeben. Auf Anregung von COTEC und in Absprache mit den nationalen Berufsverbänden wurde sie in die vorliegende englische Fassung übersetzt, um sie möglichst vielen ErgotherapeutInnen zugänglich zu machen.

Evidence based Practice meint, dass basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen therapeutische Entscheidungen getroffen werden. Das eigene Praktizieren wird dadurch evaluiert, reflektiert und erhöht die eigenen therapeutischen Möglichkeiten sowie das therapeutische Outcome. Evidence based Practice ist bei jeder klinischen Fragestellung und unabhängig vom Fachbereich anwendbar. Neben der Therapieeffektivität werden auch Kosteneffektivität und Ressourcen berücksichtig. Evidence based Practice ist aber nicht mit der therapeutische Entscheidung gleichzusetzen sondern spielt im Entscheidungsprozess neben den eigenen Erfahrungen / Clinical Reasoning und den Zielen der PatientInnen eine Rolle.

Nicht zu unterschätzen ist die Zeit, die Sie für die Suche nach einer geeigneten Studie aufbringen müssen. Nicht jedes Fachgebiet bzw. jede Fragestellung wurde bereits umfassend untersucht. Daher kann es sein, dass Sie bei seltenen Fragestellungen keine relevanten Studien finden, oder eine relevante Studie weist eine niedrige Qualität auf und ist daher nicht von Bedeutung. Ein weiteres Problem stellt auch der Zugang zu den Artikeln dar. Nicht jede Datenbank verfügt über Volltextzugänge, Artikel müssen gegebenenfalls bezahlt werden.

Der Evidence based Practice Prozess umfasst 5 Schritte:

  1. Formulierung einer klinisch relevanten Fragestellung (diese ergibt sich durch Ihre Problemstellung in der Praxis z.B. Sie haben von einer neuen Therapieform gehört und möchten nun wissen, ob diese bei einer bestimmten Krankheit zu Erfolgen führt)
  2. Evidenz / Literatur suchen
  3. Literatur auswerten; auf Richtigkeit / Gültigkeit und Gebrauch evaluieren
  4. Ergebnisse in der Praxis implementieren
  5. Evaluieren der Ergebnisse

Grundvoraussetzung sind Keywords, die aus der vorliegenden Problemstellung gezogen werden. Da die meisten Artikel in Englisch sind, empfiehlt es sich, von Anfang an mit englischen Keywords zu arbeiten. Zwei Bespiele:

  • Fragestellung: Bewirkt eine ambulante Ergotherapie bei PatientInnen mit Demenz eine Verbesserung der Alltagsfunktion?
    Keywords: dementia, elderly, home intervention, occupational therapy , daily activities, ADL, occupation
  • Fragestellung: Welchen Nachweis gibt es dafür, dass ein Therapieansatz nach Forced Use zu einer Verbesserung der ADLs nach einem Schlaganfall führt?
    Keywords: stroke disability dysfunction forced use increased occupational performance /ADL

Verwenden Sie bei der Verwendung von Keywords sogenannte Trunkierzeichen. Ein Trunkierzeichen ist ein Platzhalter und steht für all mögliche Endungen eines Stammwortes. In den meisten Datenbanken ist es das *, hin und wieder auch $. Dadurch verbreitert sich Ihr Suchwort. Wenn Siezum Beispiel occupat* eingeben, so werden Ergebnisse mit occupation, occupational,… berücksichtigt, therap* steht somit für therapy, therapist, therapists….

Damit Phrasen erkannt werden, setzen Sie diese in ().

Diese Keywords werden bei der Suche in unterschiedlichen Kombinationen miteinander verbunden. Hierfür stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Verknüpfung mit OR, das bedeutet, dass sämtliche Ergebnisse berücksichtigt werden, die entweder das eine oder das andere Keyword beinhalten.

2. Verknüpfung mit AND: hier wird die Schnittstelle beider gesucht. Das heißt jedes Ergebnis beinhaltet sowohl Keyword 1 als auch Keyword 2.

3. Verknüpfung NOT: Hier werden vom Keyword 1 die Ergebnisse, die zusätzlich Keyword 2 beinhalten ausgeblendet.

Wenn Sie durch die Suche keinen Zugang zu einem Volltext erhalten, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass die Beschaffung des Artikels mit Kosten verbunden ist. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Im ersten Schritt sollten Sie überprüfen, ob der Text eventuell frei im Internet zugänglich ist. Geben Sie hierzu einfach den Titel in die Google Suchmaschine ein oder suchen Sie direkt auf der Homepage der Zeitschrift. Manche Zeitschriften stellen ältere Artikel frei zur Verfügung. Wenn Sie einen Zugang zu einer Universitäts- oder  Fachhochschulenbibliothek haben, können Sie überprüfen ob hier eventuell ein kostenfreier Zugang zur Zeitschrift besteht.

Ansonsten muss der Volltext bestellt werden. Zu empfehlen sind die elektronische Zeitschriftenbibiliotheken (EZB) oder über die Fernleihbestellung Subito (www.subito-doc.de). Bei Subito müssen Sie sich registrieren, die Artikel kosten um die 5 € und werden per Post oder per E-Mail versendet.

Von anderen Bestellmöglichkeiten wird abgeraten, da hier die Kosten erheblich höher sein können.

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über die Studie. Lesen Sie den Titel, das Abstract und die genaue Fragestellung / das Ziel der Studie (finden Sie im letzten Absatz der Einleitung). Diese Dinge verraten schon sehr viel über den Inhalt und Sie können dann entscheiden, ob dieser Ihre Fragestellung beantwortet oder nicht. Erst jetzt lesen Sie den Artikel. Die Einleitung verrät viel über die Hintergründe des Themas, der Hauptteil präsentiert das Studienvorgehen und die Ergebnisse. Lassen Sie sich nicht von Zahlen abschrecken. Auch die Diskussion verrät Ihnen sehr viel über die Studienresultate.

Studien werden nach Evidenzebenen eingeteilt:

1. Metaanalyse oder systematische Reviews von randomisiert kontrollierten Studien (RCT) stellen die höchste Ebene der Evidenz dar. Sie fassen mehrere RCTs zu einem Thema zusammen und bieten einen großen und aktuellen Überblick über das Thema. Diese Übersichtsarbeiten werden mit Hilfe der PRISMA Checkliste (z.B. Beschreibung der vollständigen elektronischen Suchstrategie, Auswahlkriterien, Methoden zur Beurteilung der einzelnen Studien), bewertet. Diese Bewertung ist häufig auch in den Datenbanken zu finden. Insgesamt können 27 Punkte erreicht werden. Je höher die erreichte Punktezahl umso höher ist die Qualität der Studie. Zur englischen PRISMA Checkliste

2. Randomisiert kontrollierte Studien (RCT) sind klinische Studien mit einer Versuchs- und Kontrollgruppe. Die Zuteilung der Probandinnen zu den Gruppen erfolgte zufällig (randomisiert). Die ProbandInnen beider Gruppen werden vor und nach der Intervention getestet. Die Ergebnisse verglichen. RCTs werden mit Hilfe der PEDro Skala bewertet. Insgesamt können 11 Punkte erreicht werden und berücksichtigt Aspekte wie z.B. Geblindete ProbandInnen (die TeilnehmerInnen wissen
nicht, in welcher Gruppe sie sind). Zur deutschen Version der PEDro Skala

3. Nicht-randomisierte Studien sind klinische Studien ohne zufällige Zuteilung zu den Gruppen.

4. Nicht-experimentelle Studie sind Studien, die zum Beispiel nur einen Erhebungszeitpunkt (ohne Intervention) haben.

5. Expertenmeinung

Im stationären Setting arbeiten Ergotherapeut*innen in Krankenhäusern, Rehazentren oder Pflegeeinrichtungen. Im ambulanten bzw. niedergelassenen Bereich finden Sie Ergotherapeut*innen in Ambulanzen, Ambulatorien sowie in Einzel- und Gruppenpraxen und mobilen Diensten. Viele Ergotherapeut*innen machen auch Hausbesuche.

Ergotherapie ist eine Vertragsleistung bei folgenden Krankenkassen: BVAEB, SVS, ÖGK.

Wenn Sie eine*n Vertragstherapeut*in aufsuchen, ist Ergotherapie über die Krankenkasse finanziert (ausgenommen etwaiger Kostenbeiträge). Entscheiden Sie sich für eine*n Wahltherapeut*in so erhalten Sie eine Rückerstattung.

Die KFA bietet Ergotherapie nicht als Vertragsleistung an. Sie erhalten (nach vorhergehender Bewilligung) einen Zuschuss der Krankenkasse nach Ablauf der Therapie.

Übersicht Vertragspartner*innen 2021

Kassentherapeut*innen verrechnen Ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen. Somit entstehen für Sie keine Kosten (außer dem Selbstbehalt bei einigen Krankenkassen).

Bei einem*einer Wahltherapeut*in müssen Sie zunächst die gesamte Therapie selbst vorfinanzieren. Sie können anschließend jedoch einen Teil der Kosten zurückerhalten. Hierfür benötigen Sie eine Bewilligung vor Beginn der Therapie. Nach Ende der Ergotherapie reichen Sie die Honorarnoten bei der Krankenkasse ein um eine (Teil-) Rückerstattung der Kosten zu erhalten.

Ergotherapie gibt es auch auf Kassenkosten. Dafür müssen Sie eine*n Vertragstherapeut*in (=Kassentherapeut*in) aufsuchen. Nutzen Sie dafür die Therapeut*innensuche auf unserer Website oder informieren Sie sich direkt auf der Website Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie eine Bewilligung durch Ihre Krankenkasse eingeholt haben, erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Holen Sie einen Verordnungsschein für Ergotherapie von Ihrem*Ihrer Ärzt*in
  • Holen Sie nach der ersten Therapieeinheit mit dem Behandlungsplan Ihrer*Ihres Ergotherapeut*in die Bewilligung für die weitere Therapie ein
  • Lassen Sie sich ergotherapeutisch behandeln, rechnen Sie die Therapiestunden mit Ihrem*Ihrer Ergotherapeut*in ab
  • Nach der abgeschlossenen Behandlung reichen Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Kostenrefundierung ein
  • Sie erhalten einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück (die Höhe hängt von der jeweiligen Kasse ab)

Achten Sie bei der Auswahl darauf, in welchen Fachbereichen (nähere Informationen auch hier) und mit welchen Zielgruppen der*die Ergotherapeut*in arbeitet. Vielleicht ist für Sie auch wichtig, dass Hausbesuche möglich sind oder ob der*die Ergotherapeut*in einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat.

Alle Ergotherapeut*innen, die Sie auf der Liste von Ergotherapie Austria finden, sind in Österreich berufsberechtigt und haben eine entsprechende Ausbildung an einer Akademie oder Fachhochschule abgeschlossen.

Seit 01. Juli 2018 gibt es eine Registrierungspflicht für Gesundheitsberufe im Gesundheitsberuferegister, daher müssen auch Ergotherapeut*innen im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein. (Link zum öffentlich einsehbaren Gesundheitsberuferegister Öffentliches Register | Gesundheitsportal)

Bis 2005 wurde diese Ausbildung in Österreich mit einem Diplom beendet, seitdem findet die Ausbildung an Fachhochschulen statt und schließt mit einem Bachelor (BSc) ab, es kann noch ein Master und inzwischen auch ein Doktorat angeschlossen werden.

Wer die Ergotherapie bezahlt, hängt davon ab, ob Sie von einem*einer Vertrags- oder einem*einer Wahltherapeut*in behandelt werden.

  • Bei Vertragstherapeut*innen gehen Sie mit dem Verordnungsschein zu Ihrer*Ihrem Ergotherapeut*in, sie*er erledigt alles Weitere. Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse verrechnet (evtl. wird Ihnen ein geringer Selbstbehalt von der Kasse vorgeschrieben).
  • Bei Wahltherapeut*innen erhalten Sie zumindest einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse wieder rückerstattet. Voraussetzung für den Kostenersatz ist eine Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenkasse.

Wenn Ihre Krankenkasse Ergotherapie nicht als Vertragsleistung anbietet, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Therapiekosten (KFA)

Bitte fragen Sie Ihre*n Ergotherapeut*in bzgl. Kosten und Kostenübernahmen.

Ergotherapeut*innen arbeiten nach ärztlicher Zuweisung. Deshalb benötigen Sie für die Ergotherapie eine Verordnung durch eine*n Allgemein- bzw. Fachärzt*in. Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention können Ergotherapeut*innen auch Leistungen ohne Verordnungsschein anbieten (z.B. Gelenksschulung an Gesunden).

Ergotherapie beginnt mit einem Gespräch in einer ergotherapeutischen Praxis, einem Ambulatorium, einer Ambulanz oder mit dem Hausbesuch eines*einer Ergotherapeut*in. Es wird ein Befund erstellt, gemeinsam mit dem*der Patient*in Ziele festgelegt sowie ein Behandlungsplan erstellt. Darauf aufbauend werden anschließend die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt, um den Weg zur Zielerreichung anzutreten/um das Ziel zu erreichen.

Ergotherapie wird bei Menschen aller Altersgruppen eingesetzt, die aufgrund unterschiedlichster Ursachen in ihrer physischen, psychischen oder sozialen Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. 

Ergotherapie kommt also sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen zum Einsatz und ist in allen klinischen Fachbereichen vertreten.

Ergotherapie Fachbereiche | Ergotherapie Austria

Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen bei Tätigkeiten in Bereichen wie Selbstversorgung, Produktivität, Freizeit und Erholung zu stärken und damit ein höheres Maß an Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen. Ziel in der Ergotherapie ist die Handlungsfähigkeit im Alltag wiederherzustellen oder zu verbessern.

Der Begriff Ergotherapie leitet sich aus dem griechischen Wort „ergein“ (handeln, tätig sein) ab und beruht auf medizinischer, sozialwissenschaftlicher und handlungsorientierter Grundlage. Ergotherapie stellt das menschliche Grundbedürfnis zu Handeln bzw. tätig zu sein in den Mittelpunkt. Gezielt eingesetzte Tätigkeiten haben gesundheitsfördernde und therapeutische Wirkung. Deshalb unterstützt und begleitet Ergotherapie Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind und/oder ihre Handlungsfähigkeit erweitern möchten.

Grundlagen der Ergotherapie| Ergotherapie Austria

Imagefilme | Ergotherapie Austria