In Österreich arbeiten Ergotherapeuten*innen in der Forensik vorwiegend in Institutionen des Maßnahmenvollzugs, der den Auftrag hat, die Gesellschaft zu schützen und den dort Untergebrachten eine Behandlung zu ermöglichen. Die Verweildauer der Unterbringung hängt, neben der Länge der Haftstrafe, vor allem vom Behandlungsfortschritt bzw. dem "Abbau der Gefährlichkeit" ab und wird jährlich gutachterlich geprüft.
Die Ergotherapie in der Forensik vollzieht - mit ihrem Anspruch nach einer sinnvollen Betätigung und ihrer klientenzentrierten Ausrichtung auf größtmöglicher, individueller Handlungsfähigkeit im Alltag - eine Gratwanderung im Spannungsfeld von Zwang, Sicherheit und Resozialisierung. Dabei orientiert sie sich nach den Methoden der Ergotherapie in der Psychiatrie und der Arbeitstherapie. Die wichtigsten sind die klientenzentrierte, die kompetenzzentrierte und die interaktionelle Methode.
Auch wenn es vielen Untergebrachten zu Beginn der Einweisung in den Maßnahmenvollzug oftmals an intrinsischer Motivation für eine Therapie fehlt und sie die Sinnhaftigkeit therapeutischer Interventionen meist nicht gleich erkennen, so bietet die Ergotherapie in der Forensik – im Gegensatz zur Ergotherapie in der Psychiatrie – doch die Möglichkeit an, eine kontinuierliche und tragfähige therapeutische Beziehung zu den Untergebrachten aufzubauen und Ergotherapie nachhaltig zu einem festen Bestandteil in ihrem Haftalltag zu etablieren. Dies gelingt vor allem durch die tägliche Betätigung mit den Untergebrachten, in denen die Störungsbilder und das deliktrelevante Verhalten in ihren Handlungen sichtbar und festgemacht werden, was schließlich wiederum für konkrete therapeutische Zielsetzungen genutzt wird.
Im Gegensatz zu psychotherapeutischen Gesprächen, wird die gezeigte Handlung und das in der offenen Werkgruppe hergestellte Werkstück zum therapeutischen Instrument, an dem Defizite und Ressourcen verortet werden können. So können durch gezielte ergotherapeutische Maßnahmen, die am deliktrelevanten Verhalten - wie Impulsivität und unangemessene Aggressionsdurchbrüche - ansetzen, Impulsdurchbrüche gesteuert und emotionale Entgleisungen reduziert werden.
Ein weiterer Fokus für eine Zuweisung für Ergotherapie kann beispielsweise die Befundung der beruflichen Wiedereingliederung bzw. Integration sein, wo gezielt mit den Untergebrachten an den Grundarbeitsfähigkeiten (wie z.B. Ausdauer, Frustrationstoleranz, kritische Selbstkontrolle, etc.) gearbeitet wird, die an möglichst realitätsnahen Arbeitsbedingungen in der Ergotherapie erprobt werden. Forensische Ergotherapie ist fest etablierter Bestandteil des interdisziplinären Fachteams und bietet durch seinen ganz spezifischen Blick auf die Ressourcen und Defizite im individuellen Betätigungsverhalten eines Untergebrachten einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Betrachtung für die jeweiligen multiprofessionellen Fallbesprechungen.
Im Vergleich zu Behandlungsmethoden, in denen problematische Verhaltensweisen über Gespräche bearbeitet werden, ermöglicht die forensische Ergotherapie ein Erprobungsfeld konkret gezeigter Handlungen und eine Erfahrungsebene zur Integration konstruktiven Verhaltens in den jeweiligen Lebensalltag. Die Ergotherapie ist somit unverzichtbar wenn es darum geht, eine*n Untergebrachte*n in seinem*ihrem interaktionellen und betätigungsorientierten Verhalten einzuschätzen.
Ziele der forensischen Ergotherapie Übergeordnetes Ziel der forensischen Ergotherapie ist es, den im Maßnahmenvollzug untergebrachten Menschen durch sinnvolle und bedeutsame Tätigkeiten/Betätigungen, prosoziales Verhalten zu lehren und maladaptive Verhaltensweisen abzubauen. Weitere Zielsetzungen der Ergotherapie in der Forensik sind:
- Die Verbesserung der eigenverantwortlichen Handlungsfähigkeit und Selbständigkeit im Lebens- bzw. Haftalltag
- Das Ermöglichen von individuellen – bedeutsamen und sinnvollen – Betätigungen
- Das Erlernen von basalen Gruppenfähigkeiten
- Betätigungsgerechtigkeit (Occupational Justice) und Inklusion soll durchentwicklungsfördernde Maßnahmen und Interventionen ermöglicht werden
- Arbeit an einem realistischen Selbstbild
- Stärkung des Selbstwertes
- Training der sozialen Kompetenzen (Grenzen setzen, um Sympathien werben, Beziehungen gestalten)
- Verhinderung von Betätigungsdeprivation und Hospitalismus
- Hilfestellung und Förderung bei der beruflichen Integration und Inklusion
- Befundung der Grundarbeitsfähigkeiten
- Sinnvolle und klientenzentrierte Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- Förderung von Gesundheitskompetenzen und der Psychoedukation
- Durch ihren individuellen und ganzheitlichen Ansatz ist die forensische Ergotherapie sowohl am Beginn und während der gesamten Unterbringung, als auch für eine Entlassungsvorbereitung für viele Untergebrachte eine unverzichtbare und geeignete Behandlungsform
Ergotherapeutisches Setting Ergotherapeut*innen arbeiten sowohl in Gruppen als auch im Einzelsetting unter Anwendung folgender Methoden:
- Die Ausdruckszentrierte Methode umfasst die Auseinandersetzung v.a. mit der Gefühls- und Stimmungslage der Klient*innen durch z.B. kreative Medien.
- Die Kompetenzzentrierte Methode hat den Schwerpunkt darin, fehlende bzw. verloren gegangene Fertigkeiten und Fähigkeiten – unter möglichst realitätsnahen Bedingungen – zu erlernen, zu üben oder zu erhalten.
- Die Interaktionelle Methode verfolgt das Ziel, Klient*innen für dynamische Gruppenprozesse und Teamarbeit zu sensibilisieren und sie mit (basalen) sozialen Kompetenzen und Gruppenfähigkeiten auszustatten.
- Die körperzentrierte Methode zielt darauf ab, die Klient*innen mit ihrem Körper in Fühlung zu bringen, ihn wahrzunehmen und gesund zu halten.
Folgende ergotherapeutische Mittel und Medien kommen zum Einsatz
- Adaptiertes Übungsmaterial, wie psychomotorische und sensorische bzw. kreative Medien, therapeutische Spiele, Achtsamkeitsschulung, u.ä.
- Handwerklich-gestalterische Medien (z.B. Ton, Holz, Leder, Speckstein, Maltechniken, Peddigrohr, Textiles Gestalten).
- Lebenspraktische Übungen (Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Kochen, Gartenarbeit, soziales Kompetenztraining, Erarbeiten von Kulturtechniken und Alltagsfertigkeiten, Etablierung einer sinnvollen Tagesstruktur und Freizeit sowie Erholung).
Ergotherapeut*innen behandeln Klient*innen individuell, zielgerichtet und weitestmöglich klientenzentriert. Individuelle ergotherapeutische Ziele umfassen den sozio-emotionalen, den geistig-intellektuellen und instrumentellen Bereich sowohl als auch den Bereich der Selbstwahrnehmung.
Störungsbilder und Diagnosen Die Ergotherapie in der Forensik behandelt Menschen mit folgenden psychiatrischen Störungsbildern: Persönlichkeitsstörungen, Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis, Affektive Störungen, psychosomatische Störungen, Organische psychische Störungen, Störungen der sexuellen Präferenz, Menschen die an einer Suchtproblematik leiden oder eine Intelligenzminderung sowie Entwicklungsstörungen aufweisen.
Delikte
- Leichte/schwere Körperverletzung
- Gefährliche Drohung
- Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Nötigung
- Raub und Diebstahl
- Betrugsdelikte
- Sexualdelikte
- Brandstiftung
- Mord/Totschlag
Ergotherapie im Maßnahmenvollzug – gesetzliche Richtlinien Ergotherapeut*innen im Maßnahmenvollzug arbeiten mit delinquenten Klient*innen, die nach § 429,4 (StPO), § 21,1 (StGB) und nach § 21,2 (StGB) untergebracht sind, bzw. mit Klient*innen, die nach § 46 (StGB) nachbetreut werden.
Institutionen der Ergotherapie in der Forensik Justizanstalten, Forensisch(-therapeutische) Zentren, psychiatrische Krankenhäuser mit forensischen Abteilungen sowie forensische Nachbetreuungseinrichtungen.
Rehabilitations- bzw. Vollzugsziel Das Rehabilitations- und Vollzugsziel der Ergotherapie in der Forensik ist der Abbau der Gefährlichkeit bzw. die Verringerung der Wahrscheinlichkeit erneut ein Delikt zu setzen. Durch eine positiv erlebte Arbeits- und Betätigungssituation und ein befriedigendes Interaktions- und Freizeiterleben verbessern sich u.a. die Handlungsfähigkeit, die Selbst und Fremdwahrnehmung, die Selbständigkeit und die Grundarbeitsfähigkeiten.
Durch die Förderung und Aktivierung von Ressourcen der Untergebrachten und durch die Schaffung von realitätsnahen Arbeitssituationen können Erfolgserlebnisse erzielt werden, die den Selbstwert stärken und die emotionale Stabilität sowie die Lebensqualität im Haftalltag längerfristig verbessern können. Die Ergotherapie in der Forensik leistet innerhalb eines multidisziplinären forensischen Teams einen Beitrag, delinquentes bzw. kriminogenes Verhalten der Untergebrachten im Alltag wahrzunehmen, einzuschätzen und zu bearbeiten, um daraus dauerhaftes prosoziales Verhalten zu etablieren.
Herausforderungen und Spezifika der Ergotherapie in der Forensik
- Zwangskontext: Die Ergotherapie in der Forensik arbeitet mit Menschen, deren Freiheit entzogen wurde und deren Freiwilligkeit zur Ergotherapie und generelle Therapiemotivation großen Schwankungen unterworfen oder zumindest fragwürdig ist.
- Ethisch- und moralische Herausforderungen: Die Klient*innen sind einerseits ihren (psychischen) Störungen oftmals unterworfen, andererseits sind sie auch Täter*innen und so kommen die Herangehensweisen: „Ächte die Tat, doch achte den Täter“ sowie „Täterarbeit ist Opferschutz“ zur Anwendung. Außerdem findet die klientenzentrierte ergotherapeutische Behandlung im Spannungsfeld von Justiz (Sicherheit und Ordnung) und Medizin (Therapie/Heilung) statt.
- Lange Verweildauer der Klient*innen in der Ergotherapie: Dies ermöglicht eine außergewöhnlich intensive Beziehungsarbeit, doch birgt auch Gefahren in sich, die therapeutische Objektivität mit der Zeit zu verlieren. Umso wichtiger ist es daher, psychohygienische Maßnahmen wie Supervision und interdisziplinäre Fallbesprechungen aufzusuchen.
- Betätigungsdeprivation und Hospitalismus: Gefängnisse und ähnliche Einrichtungen sind als „totale Institutionen“ immer auch Orte, wo Ergotherapeut*innen aufgerufen sind, gegen Tendenzen von Deprivation und Hospitalismus von Klient*innen, rechtzeitig gegen zu steuern.
- Rolle des*der Ergotherapeut*in: Wie in sonst keinem anderen medizinischen Fachbereich ist die Rolle der Ergotherapeut*in einerseits „Behandler*in“ und zugleich „Diagnostiker*in“, mit der Aufgabe, alle ergotherapeutischen Interventionen und Ziele unter Berücksichtigung und Einschätzung bestehender kriminogener oder delinquenter Faktoren mit ein zu beziehen. Außerdem erfordert die Rolle des*der Ergotherapeut*in ein hohes Maß an Sensibilität, Reflexionsvermögen und Bewusstsein in der Ausübung von Macht über Klient*innen in der Forensik.