Was ist der Unterschied zwischen Wahl- und Kassentherapeut*innen?

Kassentherapeut*innen verrechnen Ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen. Somit entstehen für Sie keine Kosten (außer dem Selbstbehalt bei einigen Krankenkassen).

Bei einem*einer Wahltherapeut*in müssen Sie zunächst die gesamte Therapie selbst vorfinanzieren. Sie können anschließend jedoch einen Teil der Kosten zurückerhalten. Hierfür benötigen Sie eine Bewilligung vor Beginn der Therapie. Nach Ende der Ergotherapie reichen Sie die Honorarnoten bei der Krankenkasse ein um eine (Teil-) Rückerstattung der Kosten zu erhalten.