Wer bezahlt die Ergotherapie?
Wer die Ergotherapie bezahlt, hängt davon ab, ob Sie von einem*einer Vertrags- oder einem*einer Wahltherapeut*in behandelt werden.
- Bei Vertragstherapeut*innen gehen Sie mit dem Verordnungsschein zu Ihrer*Ihrem Ergotherapeut*in, sie*er erledigt alles Weitere. Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse verrechnet (evtl. wird Ihnen ein geringer Selbstbehalt von der Kasse vorgeschrieben).
- Bei Wahltherapeut*innen erhalten Sie zumindest einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse wieder rückerstattet. Voraussetzung für den Kostenersatz ist eine Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenkasse.
Wenn Ihre Krankenkasse Ergotherapie nicht als Vertragsleistung anbietet, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Therapiekosten (KFA)
Bitte fragen Sie Ihre*n Ergotherapeut*in bzgl. Kosten und Kostenübernahmen.