Update zur FH-MTD-AV 2026
Am 24. Juni 2026 wurde die 154. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Mindestanforderungen an Fachhochschul Bachelorstudiengänge für die Ausbildung der gehobenen medizinisch-therapeutisch- diagnostischen Gesundheitsberufe (FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026 – FH-MTD-AV 2026) kundgemacht.
Die FH-MTD-AV 2026 ist seit 25. Juni 2026 in Kraft, wobei die Bestimmungen für die Qualifikation des Lehrpersonals und der Praktikumsanleiter*innen erst ab 1. September 2027 gelten. Die bisherige FH-MTD-AV tritt mit Ablauf des 31. August 2027 außer Kraft.
Fachhochschul-Bachelorstudiengänge für die Ausbildung der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe, die vor dem 1. September 2027 begonnen werden, können nach den Regelungen der FH-MTD-AV durchgeführt und abgeschlossen werden.
Sie finden die FH-MTD-AV 2026 zur Nachlese hier im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
(09.03.2026) Stellungnahme zur FH-MTD-AV 2026
Wie im Newsletter letzte Woche mitgeteilt läuft von 10.02.2026 bis 10.03.2026 die Begutachtung zur Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Mindestanforderungen an Fachhochschul-Bachelorstudiengänge für die Ausbildung der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (FH-MTD-Ausbildungsverordnung – FH-MTD-AV 2026).
Alle relevanten Dokumente sind hier im Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar: RIS - BEGUT_F6E91830_D093_42A6_8C00_71A9FA96FAD2 - Begutachtungsentwürfe.
Ergotherapie Austria hat die Stellungnahme, die mit den österreichweiten Ausbildungseinrichtungen für Ergotherapie abgestimmt ist, abgegeben.
Bis 10. März können Sie die Stellungnahme ebenfalls unterstützen! Dafür schicken Sie bitte unsere Stellungnahme per E-Mail unter dem normierten Betreff „FH-MTD-AV 2026“ an begutachtungen@gesundheitsministerium.gv.at.
Wir bedanken uns für die Unterstützung!