Am 21.November 2018 wurde im Ministerrat der Entwurf des Ärztegesetzes beschlossen, im Dezember soll der Nationalrat seinen Beschluss treffen. NICHT im Gesetz enthalten ist der ursprünglich geplante Ärztevorbehalt für komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren (aktualisiert am 28.11.2018)