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1. Grundsätzliche Teilnahmevoraussetzungen

1.1.   Der Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs (Ergotherapie Austria) organisiert Fortbildungsveranstaltungen für Ergotherapeut*innen.

1.2.   Bei Fortbildungen mit interdisziplinärem Charakter ist zusätzlich die Teilnahme für Mitglieder aus anderen Berufsgruppen möglich. Siehe dazu die jeweiligen Anmerkungen bei der Ausschreibung.

1.3.   Studierende der Ergotherapie sind zu ausgewählten Fortbildungen zugelassen. Dies ist in der Ausschreibung vermerkt.

1.4.   Bei bestimmten Fortbildungen ist es notwendig, dass die Teilnehmer*innen Nachweise über vorhergehende Fortbildungen und/oder Praxis eigenverantwortlich vor Fortbildungsbeginn im Zuge der Anmeldung erbringen.

2. Fortbildungsanmeldungen

2.1.   Anmeldungen müssen ausnahmslos online über die Homepage von Ergotherapie Austria erfolgen. Für jede Fortbildung ist ein eigenes Anmeldeformular auszufüllen. Jede Anmeldung ist verbindlich und mit einer Bearbeitungsgebühr bzw. Stornokosten im Falle einer Stornierung verbunden. (siehe Punkt 6, Stornobedingungen)

2.2.   Geschlossene Fortbildungsreihen können nur zusammenhängend belegt werden. Hier genügt ein Anmeldeformular.

2.3.   Bei Überschreiten der maximalen Teilnehmer*innenzahl besteht die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.

3. Vergabe des Fortbildungsplatzes

3.1.   Die Fortbildungsplätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens bis zur maximalen Teilnehmer*innenzahl vergeben.

3.2.   In Fortbildungsreihen können Personen, die einen Teil der Fortbildung nachträglich absolvieren möchten, nur nach Maßgabe freier Plätze und nach Absprache mit dem*der Mitarbeiter*in des Ressorts Fort- und Weiterbildung in den Fortbildungen hinzugenommen werden.

3.3.   Das Zahlen des ermäßigten Mitgliedsbeitrages für Verbandsmitglieder (z.B. während der Karenzzeit) hat keinen Einfluss auf die Vergabe eines Fortbildungsplatzes.

3.4.   Fortbildungsplatzbewerber*innen können Plätze nur nach vorheriger Absprache mit dem*der Mitarbeiter*in des Ressorts Fort- und Weiterbildung tauschen. (siehe Stornobedingungen)

4. Zusagen/Absagen

4.1.  Die Fortbildungsplatzbewerber*innen werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Fortbildungsanmeldung per E-Mail oder telefonisch informiert, ob eine positive Platzreihung möglich war.

5. Rechnungen/Fortbildungsbeiträge

5.1.  Ergotherapie Austria ist gemeinnützig und aus diesem Grund nicht mehrwertsteuerpflichtig. Der Gerichtsstand ist Wien, sofern dieser Gerichtsstandvereinbarung nicht ein zwingender Verbrauchergerichtsstand entgegensteht.

5.2.  Rechnungen werden nach Anmeldeschluss per E-Mail versandt. Diese enthalten alle Informationen über den Fortbildungstitel, genauen Fortbildungsort, Fortbildungszeiten, Kosten und Zahlungsfristen. Die Informationen zum Kurs erhalten die Teilnehmer*innen vor Fortbildungsbeginn per E-Mail zugesandt.

5.3.  Die Fortbildungsbeiträge sind reine Fortbildungskosten. Zusätzlich notwendige wie z.B. Fahrt, Unterkunft, Verpflegung etc. sind von den Teilnehmer*innen selbst zu organisieren und zu begleichen.

5.4.  Für Mitglieder von Ergotherapie Austria gibt es einen Mitgliedertarif bei Fortbildungen. Auf Anfrage erhalten Studierende Mitglieder von Ergotherapie Austria eine weitere Ermäßigung von 15%.

5.5.  Mitglieder anderer MTD-Berufsverbände zahlen ebenso wie Mitglieder aus dem Deutschen, Schweizer und Luxemburgischen Berufsverband den Mitgliedertarif. Dieser wird für diese Teilnehmer*innen nur nach eigenverantwortlichem Zusenden einer Kopie des jeweiligen Mitgliedsausweises im Zuge der Fortbildungsanmeldung gewährt.

5.6.  Überweisungen sind unter Angabe der Zahlungsreferenz gemäß Rechnung durchzuführen.

5.7.  Nichteingezahlte Fortbildungsbeiträge werden nach der Zahlungsfrist eingemahnt. Sofern den*die Teilnehmer*in ein Verschulden am Zahlungsverzug trifft, werden Mahn- und ggf. Inkassokosten verrechnet. Mahnspesen werden in Höhe von 10 € für die erste Mahnung bzw. in Höhe von 20 € für die zweite Mahnung in Rechnung gestellt.

5.8.   Zahlungsbestätigungen werden auf Wunsch (Anfrage per E-Mail oder Telefon) zugesandt.

6. Stornobedingungen

6.1.  Die Stornierung einer Fortbildung muss schriftlich erfolgen.

6.2.  Für jede Stornierung, die nach Ablauf der 14-tägige Widerrufsfrist (siehe Punkt 7 Widerruf) lt. FAGG erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,- eingehoben.

6.3.  Bei Stornierung des Fortbildungsplatzes 6 Wochen vor Fortbildungsbeginn werden 30 % des Fortbildungsbeitrags in Rechnung gestellt, 4 Wochen vor Fortbildungsbeginn 50%, 3 Wochen vor Fortbildungsbeginn 70% und ab 2 Wochen vor Fortbildungsbeginn 100%.

6.4.  Bei Nominierung einer Ersatzperson entfallen die in Punkt 6.3 genannten Stornogebühren. Die Nominierung einer Ersatzperson muss von Seiten des*der Teilnehmer*innen vor Fortbildungsbeginn mit dem*der Mitarbeiter*in des Ressorts Fort- und Weiterbildung vereinbart werden. Der Tausch von
Teilnehmer*innen ist erst mit der Anmeldung des*der neuen Teilnehmer*in gültig.


6.5.  Das Versäumen der Zahlungsfrist ist nicht mit einer Abmeldung gleichzusetzen.

6.6.  Bei geschlossenen Fortbildungsreihen ist nach Absolvierung eines oder mehrerer Teile keine Stornierung mehr möglich. Hier wird der gesamte Fortbildungsbeitrag in Rechnung gestellt. Bei Versäumen eines Fortbildungsteiles einer Fortbildungsreihe durch Krankheit etc. besteht kein Anspruch auf einen Platz in der gleichen Fortbildung zu einem späteren Zeitpunkt bzw. zur Aufnahme in den nächst höheren, aufbauenden Fortbildungsteil. Hier behält sich Ergotherapie Austria das Recht vor, über individuelle Vorgangsweisen zu entscheiden.

6.7.  Der Abschluss einer Stornoversicherung ist über unseren Versicherungspartner möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.

7. Widerruf

7.1.  Der Vertrag über die Fortbildungsbuchung kann entsprechend FAGG binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, d.h. ab Bestätigung des Fortbildungsplatzes durch den*die Mitarbeiter*in des Ressorts Fort- und Weiterbildung. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss eine eindeutige Erklärung per Brief, Fax oder E-Mail an Ergotherapie Austria (Holzmeistergasse 7-9/2/1, 1021 Wien, Fax: 0043-1-897 43 58, m.neussner@ergotherapie.at) gesendet werden. Ein Muster-Widerrufsformular wird mit der Bestätigung des Fortbildungsplatzes per E-Mail zugesendet. Dieses Widerrufsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

7.2.  Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat Ergotherapie Austria alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung ist dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, zu verwenden. In keinem Fall werden für die Rückzahlung Entgelte berechnet.

7.3.  Hat die Fortbildung auf Verlangen des*der Teilnehmer*in bereits während der Widerrufsfrist begonnen, so ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistung entspricht.

8. Bestätigung des Fortbildungsbesuchs

8.1.  Am Ende jeder Fortbildung erhalten die Teilnehmer*innen eine schriftliche Bestätigung des Fortbildungsbesuchs.

8.2.  Die Neuausstellung solcher Bestätigungen (Duplikate) ist gegen einen Unkostenbeitrag von 20,- Euro möglich.

8.3.  Bei aufbauenden Fortbildungen, die aus einzelnen Fortbildungsteilen bestehen, erhalten die Teilnehmer*innen auch am Ende eines Fortbildungsteiles eine Teilnahmebestätigung. Die Bestätigung über den Fortbildungsbesuch wird am Ende der gesamten Fortbildung ausgestellt.

9. Besondere Bestimmungen für Webinare

9.1.  Die Weitergabe des Zugangslinks zum Webinar an Dritte ist nicht gestattet. Der Zugangslink ist nur für die Person bestimmt, die den Link seitens Ergotherapie Austria erhalten hat.

9.2.  Weiters ist die Aufzeichnung des Webinars, bzw. das Mitschneiden via Videoaufnahme, aus urheberrechtlichen (§ 15 Urheberrechtsgesetz) Gründen strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung stehen dem Urheber (des*der Referent*in) Unterlassungsansprüche, Entgeltansprüche und gegebenenfalls Schadenersatz zu.

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