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Arten der Mitgliedschaft

  • Ordentliche Mitglieder sind jene, die ein staatlich anerkanntes Diplom besitzen oder eine Graduierung zum Bachelor auf Science in Health Studies in Ergotherapie haben, bzw. die im Ausland eine vom Weltverband der Ergotherapeut*innen (WFOT) anerkannte Akademie absolviert haben, eine Berufsberechtigung für Österreich haben und einen Jahresmitgliedsbeitrag gemäß Punkt 8 der geltenden Statuten zur Förderung des Vereins leisten.
  • Studierende Mitglieder sind jene, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Studienzweig Ergotherapie absolvieren. Die Studierende Mitgliedschaft ist während der gesamten Studiendauer kostenlos. Mit Abschluss der Ausbildung geht diese Mitgliedschaft im darauffolgenden Jahr automatisch in eine Ordentliche Mitgliedschaft über.
  • Pensionierte Mitglieder sind jene, die ihre Tätigkeit als Ergotherapeut*in auf Grund von Pensionierung nicht mehr ausüben. Keine Berufshaftpflicht- und Strafrechtschutzversicherung.
  • Außerordentliche Mitglieder sind jene, die eine Ausbildung zur*zum Ergotherapeut*in an einer vom Weltverband der Ergotherapeut*innen (WFOT) anerkannten Ausbildungsstätte absolviert haben, jedoch keine Berufsberechtigung für Österreich haben und einen Jahresmitgliedsbeitrag gem Punkt 8 der geltenden Statuten zur Förderung des Vereins leisten.
  • Fördernde Mitglieder sind jene, die keine andere Form der Mitgliedschaft beantragen können. Z.B. jemand, der kein*e Ergotherapeut*in ist, den Verband aber trotzdem unterstützen möchte. Nähere Infos dazu erhalten Sie unter: office@ergotherapie.at

Bitte beachten Sie: Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt im Zuge der monatlichen Vorstandssitzungen durch den Vorstand von Ergotherapie Austria (§ 4 der Statuten). Ihre Beitrittserklärung muss daher bis spätestens Mittag des Tages der Vorstandssitzung bei Ergotherapie Austria eingelangt sein. Ihre Mitgliedschaft und damit alle Serviceleistungen können Sie nach der Aufnahme als Mitglied nützen.

Die Aufnahmetermine der nächsten Monate sind: 12. Februar, 18. März, 15. April und 13. Mai 2024.

 

Mitgliedsbeitrag 2024

Bitte zahlen Sie den Mitgliedsbeitrag erst nach Rechnungserhalt. Für den laufenden Mitgliedsbeitrag werden im Jänner des Beitragsjahres Rechnungen versendet. Warten Sie die Rechnung im Jänner 2024 bitte unbedingt ab, bevor Sie den Mitgliedsbeitrag einzahlen!

  • Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder: € 260,-  
  • Ermäßigter Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder: € 208,-
  • Jahresbeitrag für pensionierte Mitglieder: € 92,-
  • Jahresbeitrag für außerordentliche Mitglieder: € 260,-
  • Mahngebühr: 1. Mahnung - € 10,- / 2. Mahnung € 20,-
  • Für studierende Mitglieder des Bachelorstudiengangs Ergotherapie ist die Mitgliedschaft bis zum Ende der Ausbildung kostenlos.

Da es sich bei den Mitgliedschaften um Jahresmitgliedschaften handelt, wird der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr verrechnet.

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Mitglied werden Vorteile für Mitglieder

Ansuchen - Fristen

  • Ansuchen um Ermäßigung: bis 30. November für das darauf folgende Beitragsjahr. Für ein Ansuchen ist folgendes Formular inklusive eines entsprechenden Nachweises über den Ermäßigungsgrund erforderlich. Bitte beachten Sie, dass ein Ermäßigungsansuchen nur mit Vorlage des Ermäßigungsgrunds bearbeitet werden kann. Eine Ermäßigung ist jährlich erneut zu beantragen (ausgenommen Ansuchen um Ermäßigung als pensioniertes Mitglied)
  • Ansuchen um ruhende Mitgliedschaft: bis 30. September für das darauf folgende Beitragsjahr. Eine Ruhendlegung kann per Email für maximal 2 aufeinanderfolgende Jahre beantragt werden, ein Ansuchen muss jährlich eingebracht werden.
  • Kündigung der Mitgliedschaft: bis 30. September für das darauf folgende Beitragsjahr. Eine Kündigung kann schriftlich per Email oder auf dem Postweg eingebracht werden.

Bitte reichen Sie Ihr Ansuchen unter office@ergotherapie.at ein. Kündigungen, Ermäßigungen und Ruhendstellungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch Ergotherapie Austria. Die Ruhendlegung, Kündigung oder Ermäßigung ist jeweils für das darauf folgende Beitragsjahr gültig.

Anspruch auf Ermäßigung des Mitgliedbeitrages haben

  • Mitglieder, die sich (voraussichtlich) mehr als 6 Monate des Folgejahres in Elternkarenz (bzw. Bezieher*innen von Kinderbetreuungsgeld), in Bildungskarenz oder Pflegschaftskarenz befinden
  • Arbeitslose Mitglieder
  • Präsenz- oder Zivildiener (mehr als 6 Monate des Folgejahres)
  • Mitglieder, die ein weiterführendes Ergotherapie-relevantes Studium absolvieren (mehr als 6 Monate des Folgejahres)
  • Alleinerziehende Mitglieder mit einer Teilzeitanstellung von maximal 20 Wochenstunden
  • Mitglieder in Pension (wenn die Berufshaftpflicht- und Strafrechtschutzversicherung weiterhin gegeben sein soll)
  • Mitglieder in Altersteilzeit
  • Doppelmitgliedschaft (bei aufrechter Mitgliedschaft in einem anderen bundesweit tätigen Ergotherapie-Berufsverband)
  • Bezug der Notstandshilfe
  • Bezug der Mindestsicherung
  • Behinderung ab einem Grad der Behinderung von 50%. Als Nachweis ist der Feststellungsbescheid vorzulegen.

Information zum Widerrufsrecht

Nach Ihrer Aufnahme durch den Vorstand kommt ein Vertrag über die Mitgliedschaft bei Ergotherapie Austria zu Stande. Dieser Vertrag kann entsprechend FAGG binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zur Ausübung des Widerrufsrecht muss eine eindeutige Erklärung per Brief, Fax oder E-Mail an Ergotherapie Austria (Holzmeistergasse 7-9/2/1, 1210 Wien, Fax: 0043-1-897 43 58, office@ergotherapie.at) gesendet werden. Ein Muster-Widerrufsformular wird mit der Information über die Aufnahme als Mitglied per E-Mail zugesendet und steht unterhalb als Download zur Verfügung. Dieses Widerrufsformular kann verwendet werden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat Ergotherapie Austria alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung ist dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, zu verwenden. In keinem Fall werden für die Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat die Mitgliedschaft auf Verlangen des Mitglieds bereits während der Widerrufsfrist begonnen, so ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistung entspricht.