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Finden Sie hier Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um die Ergotherapie.

 

Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen bei Tätigkeiten in Bereichen wie Selbstversorgung, Produktivität, Freizeit und Erholung zu stärken und damit ein höheres Maß an Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen. Ziel in der Ergotherapie ist die Handlungsfähigkeit im Alltag wiederherzustellen oder zu verbessern.

Wenn Sie eine Bewilligung durch Ihre Krankenkasse eingeholt haben, erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück.

Gehen Sie wie folgt vor:

 

  • Holen Sie einen Verordnungsschein für Ergotherapie von Ihrem*Ihrer Ärzt*in
  • Versicherte der ÖGK und BVAEB: es ist kein weiterer Schritt erforderlich, Sie brauchen keine Bewilligung seitens der Krankenkasse
  • Versicherte der SVS und KFA: holen Sie nach der ersten Therapieeinheit mit dem Behandlungsplan Ihrer*Ihres Ergotherapeut*in die Bewilligung für die weitere Therapie ein
  • Lassen Sie sich ergotherapeutisch behandeln, rechnen Sie die Therapiestunden mit Ihrem*Ihrer Ergotherapeut*in ab
  • Nach der abgeschlossenen Behandlung reichen Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Kostenrefundierung ein
  • Sie erhalten einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück (die Höhe hängt von der jeweiligen Kasse ab)

Ergotherapeut*innen arbeiten nach ärztlicher Zuweisung. Deshalb benötigen Sie für die Ergotherapie eine Verordnung durch eine*n Allgemein- bzw. Fachärzt*in. Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention können Ergotherapeut*innen auch Leistungen ohne Verordnungsschein anbieten (z.B. Gelenksschulung an Gesunden).

Ergotherapie gibt es auch auf Kassenkosten. Dafür müssen Sie eine*n Vertragstherapeut*in (=Kassentherapeut*in) aufsuchen. Nutzen Sie dafür die Therapeut*innensuche auf unserer Website oder informieren Sie sich direkt auf der Website Ihrer Krankenkasse.

Achten Sie bei der Auswahl darauf, in welchen Fachbereichen (nähere Informationen auch hier) und mit welchen Zielgruppen der*die Ergotherapeut*in arbeitet. Vielleicht ist für Sie auch wichtig, dass Hausbesuche möglich sind oder ob der*die Ergotherapeut*in einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat.

Alle Ergotherapeut*innen, die Sie auf der Liste von Ergotherapie Austria finden, sind in Österreich berufsberechtigt und haben eine entsprechende Ausbildung an einer Akademie oder Fachhochschule abgeschlossen.

Seit 01. Juli 2018 gibt es eine Registrierungspflicht für Gesundheitsberufe im Gesundheitsberuferegister, daher müssen auch Ergotherapeut*innen im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein. (Link zum öffentlich einsehbaren Gesundheitsberuferegister Öffentliches Register | Gesundheitsportal)

Bis 2005 wurde diese Ausbildung in Österreich mit einem Diplom beendet, seitdem findet die Ausbildung an Fachhochschulen statt und schließt mit einem Bachelor (BSc) ab, es kann noch ein Master und inzwischen auch ein Doktorat angeschlossen werden.

Ergotherapie wird bei Menschen aller Altersgruppen eingesetzt, die aufgrund unterschiedlichster Ursachen in ihrer physischen, psychischen oder sozialen Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. 

Ergotherapie kommt also sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen zum Einsatz und ist in allen klinischen Fachbereichen vertreten.

Das wichtigste Ziel der Ergotherapie ist die Verbesserung der Handlungsfähigkeit: Es werden alltägliche Handlungen eingesetzt, um zu erfassen, welche Fähigkeiten oder Fertigkeiten eines Menschen intakt und welche eingeschränkt sind. Handlungen und Tätigkeiten werden analysiert und gezielt so eingesetzt, dass die Handlungsfähigkeit des*der Klient*in/Patient*in im Hinblick auf seine*ihre Zielsetzungen gefördert wird. Ergotherapeut*innen nutzen alltägliche Handlungen als Mittel zur ergotherapeutischen Diagnostik und Intervention, Handlungen sind gleichzeitig Ziel und Mittel der Therapie.

Kassentherapeut*innen verrechnen Ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen. Somit entstehen für Sie keine Kosten (außer dem Selbstbehalt bei einigen Krankenkassen).

Bei einem*einer Wahltherapeut*in müssen Sie zunächst die gesamte Therapie selbst vorfinanzieren. Sie können anschließend jedoch einen Teil der Kosten zurückerhalten. Hierfür benötigen Sie bei der SVS und KFA eine Bewilligung vor Beginn der Therapie. Nach Ende der Ergotherapie reichen Sie die Honorarnote bei der Krankenkasse ein um eine (Teil-) Rückerstattung der Kosten zu erhalten.

Ergotherapie ist eine Vertragsleistung bei folgenden Krankenkassen: BVAEB, SVS, ÖGK.

Wenn Sie eine*n Vertragstherapeut*in aufsuchen, ist Ergotherapie über die Krankenkasse finanziert (ausgenommen etwaiger Kostenbeiträge). Entscheiden Sie sich für eine*n Wahltherapeut*in, so bezahlen Sie die Ergotherapie und erhalten dann eine Teilrückerstattung durch Ihre Krankenkasse.

Die KFA bietet Ergotherapie nicht als Vertragsleistung an. Sie erhalten (nach vorhergehender Bewilligung) einen Zuschuss der Krankenkasse nach Ablauf der Therapie.

Wer die Ergotherapie bezahlt, hängt davon ab, ob Sie von einem*einer Vertrags- oder einem*einer Wahltherapeut*in behandelt werden.

  • Bei Vertragstherapeut*innen gehen Sie mit dem Verordnungsschein zu Ihrer*Ihrem Ergotherapeut*in, sie*er erledigt alles Weitere. Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse verrechnet (evtl. wird Ihnen ein geringer Selbstbehalt von der Kasse vorgeschrieben).
  • Bei Wahltherapeut*innen erhalten Sie zumindest einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse wieder rückerstattet. Voraussetzung für den Kostenersatz ist eine Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenkasse.

Wenn Ihre Krankenkasse Ergotherapie nicht als Vertragsleistung anbietet, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Therapiekosten (KFA)

Bitte fragen Sie Ihre*n Ergotherapeut*in bzgl. Kosten und Kostenübernahmen.

Ergotherapie beginnt mit einem Gespräch in einer ergotherapeutischen Praxis, einem Ambulatorium, einer Ambulanz oder mit dem Hausbesuch eines*einer Ergotherapeut*in. Es wird ein Befund erstellt, gemeinsam mit dem*der Patient*in Ziele festgelegt sowie ein Behandlungsplan erstellt. Darauf aufbauend werden anschließend die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt, um den Weg zur Zielerreichung anzutreten/um das Ziel zu erreichen.

Im stationären Setting arbeiten Ergotherapeut*innen in Krankenhäusern, Rehazentren oder Pflegeeinrichtungen. Im ambulanten bzw. niedergelassenen Bereich finden Sie Ergotherapeut*innen in Ambulanzen, Ambulatorien sowie in Einzel- und Gruppenpraxen und mobilen Diensten. Viele Ergotherapeut*innen machen auch Hausbesuche.