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Mi., 14.05.2025

Sparmaßnahmen der ÖGK

In den (sozialen) Medien wurde diese Woche verlautbart, dass die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und Physio Austria ihre Gespräche bezüglich gemeinsamer Sparmaßnahmen abgeschlossen und auch die ärztlichen Vertragspartner*innen über das Ergebnis informiert haben.


Worum es dabei geht: Seit 2019 wurde eine markante Steigerung an Zuweisungen zur Physiotherapie verzeichnet. Vertragsärzt*innen werden nun vor dem Hintergrund des Budgetdefizits auf Seiten der Kasse von der ÖGK aufgefordert, das Ökonomiegebot zu beachten, also zielgerichtet und das Maß des notwendigen nicht überschreitend Physiotherapie zu verordnen. Die Kasse will so sicherstellen, dass Patient*innen benötigte Behandlungen erhalten und hat dabei zugleich das finanzielle Aufkommen für den gesamten Leistungskatalog aller Berufsgruppen im Blick. Es sollen von Vertragsärzt*innen eingangs maximal sechs physiotherapeutische Behandlungen á 30 Minuten verordnet werden. Darüber hinaus – also mehr Zeit pro Einheit und mehr Behandlungseinheiten – kann verordnet werden, wenn die Indikation eindeutig danach verlangt. Über Folgeverordnungen entscheiden wie bisher die Zuweiser*innen. Dafür ist eine strukturierte Rückmeldung (= Behandlungsplan) erforderlich, die von den Therapeut*innen zu erbringen ist.

Was bedeutet das für Ergotherapeut*innen? Ergotherapie Austria ist ebenso mit der ÖGK im Gespräch. Es gibt noch kein abschließendes Ergebnis. Nachdem Ergotherapeut*innen in der Selbstständigkeit zahlenmäßig eine deutlich kleinere Einheit als die Physiotherapeut*innen sind, fallen die Ausgaben für Ergotherapie folglich geringer aus. Dennoch ist auch unser Bereich gefordert, ökonomisch zu arbeiten. Ergotherapie Austria ist darum bemüht, die standardmäßige Dauer der Therapie bei 45 bis 60 Minuten anzusiedeln und auch die Anzahl der verordneten Einheiten bei zehn zu belassen. Das ist im Sinne der Zielerreichung unter Einhaltung des ergotherapeutischen Prozesses dringend notwendig und wird der Kasse auch so mit Nachdruck vermittelt.

Wir halten Sie prompt über den weiteren Verlauf über unsere Medien informiert!

Ein Hinweis zur Bewilligungspflicht: Die Bewilligungspflicht für ergotherapeutische Behandlungen für ÖGK-Versicherte bleibt für zwei weitere Jahre, nämlich vom 01.07.2025 - 30.06.2027 weiter ausgesetzt. Dies wurde in der Hauptversammlung der ÖGK am 29.04.2025 beschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Behandlungspläne als wichtiger Teil der Rahmenvereinbarung dennoch immer zu schreiben sind, zum Zweck der Dokumentation und strukturierten Rückmeldung an den*die Zuweiser*in.