Update MTD-Gesetz 2024
§ 12 MTD-Gesetz 2024 lautet:
§ 12. Die / Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin / Bundesminister kann nach Anhörung des MTD-Beirats, der MTD-Berufsverbände, der Österreichischen Ärztekammer und des Dachverbands der Sozialversicherungsträger im Verordnungswege festlegen,
1. in welchen medizinischen Bereichen Ergotherapeutinnen / Ergotherapeuten welche
Arzneimittel (einschließlich Verabreichungsform) und Medizinprodukte nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung weiterverordnen dürfen und2. in welchen medizinischen Bereichen Ergotherapeutinnen / Ergotherapeuten welche
Arzneimittel (einschließlich Verabreichungsform) und Medizinprodukte ohne ärztliche oder zahnärztliche Anordnung verordnen und verabreichen dürfen.
Das bedeutet, dass ab jetzt Verordnungen durch die zuständige Bundesministerin Schumann festgelegt werden können. Es bedeutet nicht, dass Ergotherapeut*innen ab jetzt Arzneimittel bzw. Medizinprodukte weiterverordnen, verordnen oder verabreichen dürfen!
Ausführliche Informationen zum MTD-Gesetz 2024 finden Sie hier.