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Mo., 01.09.2025

Update MTD-Gesetz 2024

Vor einem Jahr, am 1. September 2024, ist das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) zu großen Teilen in Kraft getreten. Mit 1. September 2025 sind nun alle Bestimmungen, wie u.a. § 12 MTD-Gesetz 2024, in Kraft. Für die praktische Ausübung ändert sich zum aktuellen Zeitpunkt nichts.


§ 12 MTD-Gesetz 2024 lautet:

§ 12. Die / Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin / Bundesminister kann nach Anhörung des MTD-Beirats, der MTD-Berufsverbände, der Österreichischen Ärztekammer und des Dachverbands der Sozialversicherungsträger im Verordnungswege festlegen,

1. in welchen medizinischen Bereichen Ergotherapeutinnen / Ergotherapeuten welche
Arzneimittel (einschließlich Verabreichungsform) und Medizinprodukte nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung weiterverordnen dürfen und

2. in welchen medizinischen Bereichen Ergotherapeutinnen / Ergotherapeuten welche
Arzneimittel (einschließlich Verabreichungsform) und Medizinprodukte ohne ärztliche oder zahnärztliche Anordnung verordnen und verabreichen dürfen.

Das bedeutet, dass ab jetzt Verordnungen durch die zuständige Bundesministerin Schumann festgelegt werden können. Es bedeutet nicht, dass Ergotherapeut*innen ab jetzt Arzneimittel bzw. Medizinprodukte weiterverordnen, verordnen oder verabreichen dürfen! 

Ausführliche Informationen zum MTD-Gesetz 2024 finden Sie hier.