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Die Ausbildung zur*zum Ergotherapeut*in kann in Österreich an 8 Fachhochschul-Standorten absolviert werden. Dabei bietet die Ergotherapie-Ausbildung in Österreich einen hohen Standard, was sich in der Anerkennung der Ausbildungsstätten durch den Weltverband der Ergotherapeut*innen (WFOT) widerspiegelt. Eine Höherqualifizierung im Anschluss an das Bachelorstudium ist im Rahmen eines Masterstudiums möglich.

Die Ausübung der Ergotherapie ist in Österreich an eine Berufsberechtigung geknüpft. Um diese zu erhalten, ist eine Registrierung im Gesundheitsberuferegister verpflichtend.

Bachelor-Studium "Ergotherapie"

Voraussetzung für die Ausbildung zum*zur Ergotherapeut*in ist die Matura, ein Krankenpflegediplom oder die Studienberechtigungsprüfung für Medizin und die erfolgreiche Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens. Die Ausbildung, deren Inhalte per Definition des MTD-Gesetzes aus theoretischen und praktischen Teilen besteht, dauert 6 Semester und schließt mit Bachelor of Science in Health Studies (BSc) ab. Welche berufsspezifischen Schlüssel- und Basisqualifikationen in der Ausbildung erworben werden, definiert das vom ÖBIG (Österreichisches Institut für Gesundheitswesen) erarbeitete Curriculum bzw. die MTD-Ausbildungsverordnung.

 

Bachelor-Studium "Ergotherapie berufsbegleitend"

An der FH Campus Wien wird das Bachelorstudium Ergotherapie, zusätzlich zur Vollzeitvariante, auch in berufsbegleitender Form angeboten. Das berufsbegleitende Studium hat eine Dauer von 8 Semestern.

Fachhochschule Campus Wien
Favoritenstraße 226, 1100 Wien
Tel.: 01/ 606 6877 / 4300
Studiengangsleiterin: Michaela Stoffer-Marx | ergotherapie@fh-campuswien.ac.at
Zur Website der FH Campus Wien

 

Masterstudium und Masterlehrgänge

Mit 1. Oktober 2021 sind hochschulrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen unter anderem den Zugang zu hochschulischen Ausbildungen auf Masterebene, dementsprechend kommt es derzeit an den Fachhochschulen zu einigen Veränderungen beim Angebot von Masterlehrgängen bzw. Masterstudiengängen. Das müssen Sie wissen, wenn Sie sich für ein weiterführendes Studium bzw. einen Lehrgang an einer Fachhochschule interessieren:

  • Für Ergotherapeut*innen mit postsekundärer dreijähriger Ausbildung (Diplom-Abschluss) gibt es keine Einschränkungen zu diversen Master-Studiengängen.

  • Die Gleichstellung von Diplom und Bachelor im Hinblick auf die Berufsberechtigung in Österreich ist davon nicht betroffen und bleibt unverändert.

  • Die Gestaltung, Umsetzung und Zulassung zu einem weiterführenden Studium/Lehrgang liegt bereits jetzt bei den einzelnen Fachhochschulen und ist meistens mit einem Aufnahmeverfahren verbunden.

Detaillierte Informationen können Sie hier in der Erledigung des Ministeriums, sowie im Erklärungsschreiben von MTD-Austria nachlesen.

Ergotherapeut*innen in Österreich können u.a. an folgenden FHs einen Master absolvieren

fhg - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol
Innrain 98, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 5322-76714
Masterlehrgang Ergotherapie und Handlungswissenschaft
Lehrgangsleiterin: Mag. Dr. Ursula Costa | ursula.costa@fhg-tirol.ac.at
Zur Website der fhg

FH Campus Wien
Favoritenstraße 226, 1100 Wien
Tel: +43 1 606 68 77-4385
Masterstudium Health Assisting Engeneering
Lehrgangsleiter: Dipl.-Ing.Mag. Franz Werner | franz-werner@fh-campuswien.ac.at
Zur Website des Studienganges

IMC Fachhochschule Krems 
Am Campus Trakt G, 3500 Krems
Tel: +43 (0)2732 802 344
Master-Studiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften
Studiengangsleiterin: Hanna Köttl, Phd, MSc | information@fh-krems.ac.at
Zur Website der IMC Fachhochschule Krems

Berufsberechtigung

Die Ausübung der Ergotherapie ist in Österreich an eine Berufsberechtigung geknüpft. Um diese zu erhalten ist eine Registrierung im Gesundheitsberuferegister für Ergotherapeut*innen eine vorgeschriebene Berufspflicht. Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRG). Der Antrag auf die Registrierung ist vor einer geplanten Berufsausübung persönlich oder online mittels Handysignatur/Bürgerkarte zu stellen, die Berufsberechtigung entsteht erst ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen durch die Registrierungsbehörde.

Die zuständigen Registrierungsbehörden sind:

Gesundheit Österreich GmbH für (überwiegend) freiberufliche Tätigkeit, keine AK-Mitgliedschaft.

Arbeiterkammer für (überwiegend) angestellte Tätigkeit, Karenz, geringfügige Beschäftigung, arbeitssuchend, freie*r Dienstnehmer*in.

Weitere, allgemeine Informationen zum Gesundheitsberuferegister finden Sie hier.

Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung/Nostrifikation des Ausbildungsabschlusses vorgeschrieben, bevor eine Registrierung erfolgen kann:

  • Die Anträge werden im Rahmen eines Verfahrens im Hinblick auf Anpassung der Ausbildungsinhalte und erforderliche Kompetenzen, inkl. wissenschaftlicher Kompetenzen, laut der für die Ausbildung in Österreich geltenden FH-MTD-Ausbildungsverordnung, geprüft und evaluiert.
  • Anschließend wird dem*der Antragsteller*in per Bescheid die ggf. erforderlichen Kompensations- bzw. Anpassungsmaßnahmen mitgeteilt, die es für eine abschließende positive Bearbeitung bedarf.
  • Nähere Informationen bzgl. Anerkennung und Nostrifikation Ihrer Qualifikation finden Sie hier auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und in diesem Dokument.

Ansprechpartner*in für Anpassungslehrgänge und Kompensationsmaßnahmen sind die Fachhochschulstudiengänge für Ergotherapie. Die Fachhochschule Wien informiert hier über die Seminarreihe für Anerkennungs-Bewerber*innen.